Pressemitteilung vom 22.11.2022

Im Auftrag des Verbandsvorsitzenden des ZV LSS, Udo Witschas

Sanierungshorizonte der LMBV  im sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes sind zu überdenken!

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen (ZVLSS) am 22.11.2022 berichtete die LMBV mbH im Kreis der Verbandsräte zu ihren Planungen bzgl. der Sanierungshorizonte im Sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes. Dabei wurde u.a. deutlich, dass der  Neuwieser See, der Blunoer Südsee und der Sabrodter See voraussichtlich erst in den 2030er Jahren touristisch nachgenutzt werden können. Im Bereich des Spreetaler Sees wird es voraussichtlich erst Ende der 2030er Jahre überhaupt losgehen mit der Sanierungstätigkeit. Die LMBV führte diesbezüglich neben finanziellen Erfordernissen u.a. auch Kapazitätsgründe und auch personelle Engpässe u.a. bei Gutachtern und Planungsbüros ins Feld. Die sächsische Seite des Lausitzer Seenlandes würde damit erheblich in Ihrer Entwicklung zurückgeworfen.
Herr Udo Witschas, Verbandsvorsitzender des ZVLSS und Landrat des Landkreises Bautzen meint dazu: „Die Ausführungen der LMBV mbH haben wir zur Kenntnis genommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir die erläuterte Herangehensweise so akzeptieren und tolerieren werden.“
Dies würde in weiten Teilen des Zweckverbandsgebietes Stillstand mit sich bringen. Zudem besteht dadurch im Vergleich mit den Seen in Brandenburg die Gefahr, dass der sächsische Teil des Lausitzer Seenlandes erheblich von der touristischen Entwicklung abgekoppelt wird. Gemeinsam mit den Bürgermeistern des ZVLSS möchte er sich daher kurzfristig hinsichtlich einer Strategie abstimmen, wie genau dies wirksam verhindert werden kann. Zunächst soll primär ausgelotet werden, wie der Bund als Gesellschafter der LMBV mbH dazu bewegt werden kann, die Entwicklung im sächsischen Teil des Lausitzer Seenlandes mit gleicher Energie voranzutreiben, wie in Brandenburg. Darüber hinaus sieht Herr Witschas auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht, endlich die seitens der Region erbetene Erhöhung der §4-Mittel zu prüfen und möglichst kurzfristig zu bestätigen. Auch muss dieses Förderinstrument entgegen der bisherigen Absicht des Freistaates Sachsen vor dem Hintergrund der eklatanten Verschiebung der Sanierungszeiträume dauerhaft und damit über das aktuelle Verwaltungsabkommen hinaus, also nach 2027, bestehen bleiben. Der Sächsischen Staatskanzlei liegen diesbezüglich seit Anfang Juni 2022 entsprechende Vorschläge der Akteure aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz vor. Ein diesbezüglich avisierter Termin beim sächsischen Ministerpräsidenten konnte bis dato noch nicht stattfinden.
„Die Verbandsmitglieder des ZVLSS werden sich weiterhin vereint für die Fortsetzung der positiven Entwicklung im Verbandsgebiet einsetzen. Dazu zählt auch, dass man über das heute Gehörte nochmals mit den zuständigen Stellen sprechen und mit diesen zwingend bessere Lösungen erreichen muss.“, so Udo Witschas.
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