Aktuelles

Bekanntmachung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen

 

 

vom 28.10.2025 über die Auslegung der Entwürfe von Haushaltssatzung und
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen
für das Wirtschaftsjahr 2026

 

 

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf von Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2026 ab dem 11.11.2025 für sieben Arbeitstage digital unter

 

 

zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt ist.

 

Einwendungen gegen die Entwürfe können durch Einwohner und Abgabepflichtige des Landkreises Bautzen und der Gemeinde Boxberg/O.L. bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen schriftlich beim Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen, Friedrichsstraße 12, 02977 Hoyerswerda eingereicht werden. Diese Frist beginnt gem. § 76 Abs. 1 Satz 4 der SächsGemO mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.

 

Bautzen, den 28.10.2025

 

Udo Witschas
Vorsitzender des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen