Der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg (LSB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes werden im Rahmen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit durch eine Verbandssatzung geregelt. Die Aufsichtsbehörde ist das Innenministerium des Landes Brandenburg.

Das Ziel des Zweckverband LSB ist es, die Entwicklung im Verbandsgebiet - insbesondere in touristischer Hinsicht - voranzubringen und gemeinsam mit den sächsischen Partnern die wirtschaftlichen und touristischen Voraussetzungen für ein neues Reisegebiet Lausitzer Seenland zu schaffen.

Zur Erfüllung aller Aufgaben sind etwa 100 Arbeitnehmer in Vollzeit, Teilzeit, als Saisonkraft oder über eine Arbeitsfördermaßnahme im Zweckverband beschäftigt.