Verbandsgebiet

In die Zuständigkeit des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen fällt ein Großteil der Seen in der Lausitz. Sie beginnt im Nordwesten mit dem Geierswalder See und reicht bis nach Südosten zum Bärwalder See. Sieben Seen der insgesamt zehn schiffbaren Seen und mit dem Bärwalder See auch der größte See Sachsens, liegen damit im Hoheitsgebiet des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen.

Ausdehnung

Nordwest–Südost: ca. 45 Kilometer von Geierswalde bis Boxberg/O.L.
Nord–Süd: ca. 20 Kilometer von Spreetal bis Hoyerswerda

Fläche/Gebiet

7 der 10 schiffbaren Seen liegen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes

Verwaltung

Landkreise Bautzen und Görlitz

Bevölkerung

ca. 63.000 Einwohner

Verbandsmitglieder

<a href=“http://www.landkreis-bautzen.de“ target=“_blank“>Landkreis Bautzen</a><br>
<a href=“http://www.hoyerswerda.de“ target=“_blank“>Stadt Hoyerswerda</a><br>
<a href=“http://www.elsterheide.de“ target=“_blank“>Gemeinde Elsterheide</a><br>
<a href=“http://www.spreetal.de“ target=“_blank“>Gemeinde Spreetal</a><br>
<a href=“http://www.lohsa.de“ target=“_blank“>Gemeinde Lohsa</a><br>
<a href=“http://www.lauta.de“ target=“_blank“>Stadt Lauta</a><br>
<a href=“http://www.boxberg-ol.de“ target=“_blank“>Gemeinde Boxberg/O.L.</a><br>

Überblick Strukturen im Lausitzer Seenland

Überblick Strukturen im Lausitzer Seenland

Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder

Organe

Verbandsvorsitzender
• Michael Harig (Landrat des Landkreises Bautzen)

Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung bestimmt laut Satzung die Richtlinien für die Arbeit des Zweckverbandes.

Sie fasst Beschlüsse u.a.
• Beschlüssen zur Durchführung von Projekten und
• zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jede Verbandskommune entsendet zwei Vertreter zur Verbandsversammlung. Der Landkreis wird durch den Landrat, die Stadt Hoyerswerda durch den Oberbürgermeister, eine Stadt oder Gemeinde durch den Bürgermeister vertreten.

Zusätzlich entsendet jedes Verbandsmitglied jeweils einen weiteren Vertreter, der nicht in der Verwaltung hauptamtlich beschäftigt sein darf. Die Stimmanteile entsprechen den Anteilen am Zweckverband.

Termine:
12.03.2019, Gemeinde Boxberg/O.L.
04.06.2019, Stadt Hoyerswerda
26.09.2019, Gemeinde Elsterheide
28.11.2019, Stadt Lauta

Prozentualer Anteil am Zweckverband