Über uns

Der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen wurde im Jahr 1996 unter dem Namen Zweckverband Elstertal mit Sitz in Hoyerswerda gegründet. Seit 2011 führt der Verband den Namen Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen.
Im Jahr 2012 wurde die Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Hoyerswerda eröffnet. Derzeit sind zehn Mitarbeiter beim Zweckverband beschäftigt.
Der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes werden im Rahmen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und durch die Verbandssatzung geregelt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen.

Das Verbandsgebiet

In die Zuständigkeit des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen fällt ein Großteil der Seen in der Lausitz. Sie beginnt im Nordwesten mit dem Geierswalder See und reicht bis nach Südosten zum Bärwalder See. Sieben Seen der insgesamt zehn schiffbaren Seen und mit dem Bärwalder See auch der größte See Sachsens, liegen damit im Hoheitsgebiet des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen.

Ausdehnung

Nordwest–Südost: ca. 45 Kilometer von Geierswalde bis Boxberg/O.L.
Nord–Süd: ca. 20 Kilometer von Spreetal bis Hoyerswerda

Fläche/Gebiet

7 der 10 schiffbaren Seen liegen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes

Verwaltung

Landkreise Bautzen und Görlitz

Bevölkerung

ca. 63.000 Einwohner

Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder

Überblick Strukturen im Lausitzer Seenland

Überblick Strukturen im Lausitzer Seenland

Organe

Verbandsvorsitzender
Udo Witschas (Landrat des Landkreises Bautzen)
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung bestimmt laut Satzung die Richtlinien für die Arbeit des Zweckverbandes.
Sie fasst Beschlüsse u.a. zur Durchführung von Projekten und  zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jede Verbandskommune entsendet zwei Vertreter zur Verbandsversammlung. Der Landkreis wird durch den Landrat, die Stadt Hoyerswerda durch den Oberbürgermeister, eine Stadt oder Gemeinde durch den Bürgermeister vertreten.
Zusätzlich entsendet jedes Verbandsmitglied jeweils einen weiteren Vertreter, der nicht in der Verwaltung hauptamtlich beschäftigt sein darf. Die Stimmanteile entsprechen den Anteilen am Zweckverband.
Termine 2024
14.03.2024, 14:00 - 16:30 Uhr
11.06.2024, 14:00 - 16:30 Uhr
17.09.2024, 14:00 - 16:30 Uhr
03.12.2024, 14:00 - 16:30 Uhr

Satzungsziel

Der Zweckverband hat das Ziel, im Verbandsgebiet einen ganzheitlichen regionalen Entwicklungsprozess durch abgestimmte wirtschaftliche und touristische Entwicklung sowie durch gezielte Förderung des Naturschutzes (Naturschutzgroßprojekt Lausitzer Seenland) im künftigen Gebiet des Lausitzer Seelandes voranzubringen und zur Umsetzung weitere beteiligte Kommunen in die Verbandsarbeit einzubinden.
  • Initiierung und Aktivierung eines nachhaltigen und ganzheitlichen Strukturwandels
  • Verbesserung von Standortfaktoren und Ansiedlungsbedingungen
  • Komplexe Einbindung und Ausschöpfung öffentlicher Förderinstrumentarien
  • Grundstücksverkehr sowie Verwaltung und Unterhaltung von Grundeigentum und Grundbesitz des Zweckverbandes
Nachnutzung Geierswalder See